Prof. Dr. Dr. Dr Ernst-Wolfgang Böckenförde
N/A - 24. Februar 2019
Veröffentlicht: 28.02.2019 -
Badische Zeitung
Veröffentlicht: 28.02.2019 -
Badische Zeitung
Das Bundesverfassungsgericht
trauert um den am 24. Februar 2019 im Alter von 88 Jahren verstorbenen
früheren Richter des Bundesverfassungsgerichts
Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult.
Ernst-Wolfgang Böckenförde
Bundesverfassungsrichter a. D. Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Ernst-Wolfgang Böckenförde
gehörte dem Bundesverfassungsgericht vom 20. Dezember 1983 bis zum Ende seiner
Amtszeit am 3. Mai 1996 als Mitglied des Zweiten Senats an.
Herr Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Böckenförde war eine außergewöhnliche Richter
persönlichkeit. Mit scharfem Sachverstand und einem hohen Maß an Arbeitsenergie
wirkte er an zahlreichen wegweisenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
mit und hat insbesondere auf dem Gebiet des Asylrechts sowie des Finanzverfassungsund Haushaltsrechts wertvolle Impulse gesetzt. Er bereitete u. a. die wichtigen Ent
scheidungen zu „Nachfluchttatbeständen“, zur Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft, zum
Asylrecht von Tamilen und zum Länderfinanzausgleich vor. Seine Persönlichkeit war
durch tiefe Humanität und ein festes geistesgeschichtliches Fundament geprägt.
Herr Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Böckenförde ist Träger des Verdienstordens des Landes
Baden-Württemberg und Komtur des Gregoriusordens.
Am 29. April 2016 wurde ihm das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband für
sein Lebenswerk verliehen.
Das Bundesverfassungsgericht wird seinem ehemaligen Richter stets ein kollegiales und
ehrendes Andenken bewahren und ihm in Dankbarkeit verbunden bleiben.
Der Präsident
des Bundesverfassungsgerichts
Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Voßkuhle
Alle vorhandenen Kondolenzen werden angezeigt.
Keine weiteren Seiten zum Laden